Vertragsabschluss
Mit der Bestellung des Mandats Green City Comfort geben Sie ein Angebot über den Abschluss eines kostenpflichtigen Anwaltsvertrages mit der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ab. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ und der Annahme unserer Allgemeinen Bedingungen für digitale Rechtsdienstleistungen geben Sie eine verbindliche Bestellung der unter „Tätigkeiten“ aufgelisteten Rechtsdienstleistungen ab. Ihr Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
Danach prüfen wir Ihre Daten und Unterlagen, bereiten Ihren Fall auf und vertreten Sie außergerichtlich im Insolvenzverfahren. Einzelheiten können Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Sollten wir dabei feststellen, dass uns eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, informieren wir Sie und beenden unsere Tätigkeit.
Tätigkeit
Die im Rahmen des Mandates vereinbarte Tätigkeit der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfasst:
- Sichtung und Auswertung der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen für eine (1) Kapitalanlage der Green City AG;
- Darstellung des Sachverhalts anhand der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen;
- Hinweis auf Fristen;
- Unterrichtung des Auftraggebers nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr;
- Eine (1) Deckungsschutzanfrage bei einer (1) Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers;
- Bestellung der Rechtsanwälte als Verfahrensbevollmächtigte des Auftraggebers in einem (1) Insolvenzverfahren;
- Anmeldung von Forderungen zu Insolvenztabelle soweit nicht schon durch einen gemeinsamen Vertreter geltend gemacht;
- Vertretung in Gläubigerversammlungen;
- Beratung des Auftraggebers zur weiteren Vorgehensweise;
- Beratung des Auftraggebers zu Gläubigerversammlungen;
- Bestellung als Rechtsbeistand gegenüber einem bestellten gemeinsamen Vertreter für Anleihen des Auftraggebers an einer (1) Gesellschaft der Green City AG;
- Abwicklung der Korrespondenz mit einem bestellten gemeinsamen Vertreter für Anleihen des Auftraggebers an einer (1) Gesellschaft der Green City AG;
- Unterrichtung des Auftraggebers nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr;
- Deckungsschutzanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers;
Nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten gelten im Zweifel als nicht vereinbart und sind nicht Gegenstand des Mandates. Nicht vereinbarte Tätigkeiten, wie etwa eine gerichtliche Vertretung des Auftraggebers, können als zusätzliche Tätigkeit gesondert vereinbart werden.
Vom vereinbarten Tätigkeitsumfang ausdrücklich nicht umfasst sind die anwaltliche Vertretung des Auftraggebers vor Gericht und die Prüfung oder Durchsetzung von Ansprüchen gegen sonstige Dritte.
Vergütung
Für die vereinbarten außergerichtlichen Tätigkeiten berechnen die Rechtsanwälte ein Pauschalhonorar in Höhe von 5% des Gegenstandswerts.
Das Pauschalhonorar richtet sich nach dem Gegenstandswert des Auftraggebers. Der Gegenstandswert entspricht der Höhe der Kapitalanlage des Auftraggebers ohne Agio.
Ein schon zuvor für eine (1) Kapitalanlage der Green City AG bestelltes Mandat Green City Basis wird auf ein später für dieselbe Kapitalanlage nachträglich bestelltes Mandat Green City Comfort in voller Höhe angerechnet.
Nur im Falle eines mit Ihrer Zustimmung geschlossenen außergerichtlichen Vergleichs berechnen wir zusätzlich zum Pauschalhonorar eine auf dem Gegenstandswert Ihres Falles beruhende gesetzliche Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.