Green City Basis

Gegenstand der Bestellung ist die kostenpflichtige Prüfung und Einschätzung Ihrer Unterlagen zu einer Kapitalanlage in eine Tochtergesellschaft oder in eine Unternehmensfinanzierung der „Green City AG“ in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Stellung einer Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Soweit Sie mehrere Kapitalanlagen der Green City AG gezeichnet haben sollten, ist für die Prüfung der weiteren Kapitalanlagen jeweils eine eigene Bestellung erforderlich.

Price: 100,00 

Vertragsabschluss

Mit der Bestellung des Mandats Green City Basis geben Sie ein Angebot über den Abschluss eines kostenpflichtigen Anwaltsvertrages mit der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ab. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ und der Annahme unserer Allgemeinen Bedingungen für digitale Rechtsdienstleistungen geben Sie eine verbindliche Bestellung der unter „Tätigkeiten“ aufgelisteten Rechtsdienstleistungen ab. Ihr Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Danach sichten wir Ihre Unterlagen und werten Ihren Fall aus. Einzelheiten können Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Sollten wir dabei feststellen, dass uns eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, informieren wir Sie und beenden unsere Tätigkeit.

Tätigkeit

Die im Rahmen des Mandates vereinbarte Tätigkeit der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfasst:

  • Sichtung und Auswertung der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen für eine (1) Kapitalanlage der Green City AG;
  • Darstellung des Sachverhalts anhand der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen;
  • Hinweis auf Fristen;
  • Unterrichtung des Auftraggebers nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr;
  • Eine (1) Deckungsschutzanfrage bei einer (1) Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers;

Nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten gelten im Zweifel als nicht vereinbart und sind nicht Gegenstand des Mandates. Nicht vereinbarte Tätigkeiten, wie etwa eine gerichtliche Vertretung des Auftraggebers, können als zusätzliche Tätigkeit gesondert vereinbart werden.

Vom vereinbarten Tätigkeitsumfang ausdrücklich nicht umfasst sind die anwaltliche Vertretung des Auftraggebers vor Gericht und die Prüfung oder Durchsetzung von Ansprüchen gegen sonstige Dritte.

Vergütung

Für die vereinbarten außergerichtlichen Tätigkeiten berechnen die Rechtsanwälte ein Pauschalhonorar in Höhe von 1% des Gegenstandswerts.

Das Pauschalhonorar richtet sich nach dem Gegenstandswert des Auftraggebers. Der Gegenstandswert berechnet sich nach der Höhe der Kapitalanlage des Auftraggebers ohne Agio.

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