Vertragsschluss
Mit der Bestellung über Claim} Solved geben Sie ein Angebot über den Abschluss eines Anwaltsvertrages mit der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ab. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ und der Annahme unserer Allgemeinen Bedingungen für digitale Rechtsdienstleistungen geben Sie eine verbindliche Bestellung der unter „Tätigkeiten“ aufgelisteten Rechtsdienstleistungen ab. Ihr Anwaltsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
Danach prüfen wir Ihre Daten und Unterlagen und leiten die weiteren Schritte für Ihre außergerichtliche Vertretung ein. Einzelheiten können Sie der Produktbeschreibung entnehmen. Sollten wir dabei feststellen, dass uns eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, informieren wir Sie und beden unsere Tätigkeit. Bis dahin angefallene Kosten tragen wir.
Tätigkeit
Die im Rahmen des Mandates vereinbarte Tätigkeit der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfasst:
- Erfassen der Mandats- und Anlagedaten des Auftraggebers;
- Bestellung zum Verfahrensbevollmächtigten in einem (1) Insolvenzverfahren;
- Sachstandsberichte nach Bedarf.
Nicht ausdrücklich genannte Tätigkeiten gelten im Zweifel als nicht vereinbart und sind nicht Gegenstand des Mandates. Nicht vereinbarte Tätigkeiten, wie etwa eine gerichtliche Vertretung des Auftraggebers, können als zusätzliche Tätigkeit gesondert vereinbart werden.
Vergütung
Für die vereinbarten außergerichtlichen Tätigkeiten berechnen die Rechtsanwälte keine Vergütung.