Post vom Insolvenzverwalter?
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1. Ersteinschätzung einholen
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2. Infos ergänzen
Jetzt wird‘s persönlich – damit wir für Sie tätig sein können, benötigen wir genaue Infos zu Ihrem Fall. Halten Sie hierfür Ihre Unterlagen bereit.
3. Durchsetzung verfolgen
Als Ihre Anwälte kümmern wir uns um alles weitere von Forderungsanmeldung bis Forderungsabwehr und informieren Sie selbst-verständlich.
Ersteinschätzung: Schildern Sie uns Ihren Fall
Schauen Sie in den Briefkopf, den Betreff oder in die Unterschriftszeile! Falls dort “Insolvenzverwalter” oder “als Insolvenzverwalter” steht, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Insolvenzverwalter Geld von Ihnen fordert. Es kann aber sein, dass der Insolvenzverwalter schon einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Forderung beauftragt hat. Ignorieren Sie ein Forderungschreiben eines Insolvenzverwalters oder eines Rechtsanwaltes nie. Insolvenzverwalter sind regelmäßig darauf vorbereitet ihre Forderungen nach Ablauf der Zahlungsfrist gerichtlich einzuklagen. Nutzen Sie unseren unverbindlichen Prozesskostenrechner!
Schauen Sie in das Forderungsschreiben! Falls dort „Frist“ oder „Zahlung bis zum“ steht, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihnen eine Frist gesetzt wurde. Bei einer Fristsetzung müssen Sie entscheiden, wie Sie damit umgehen. Eine Nichtbeachtung kann weitere Kosten oder Rechtsnachteile auslösen. Ein Anerkennen oder Vergleich gibt möglicherweise grundlos Rechte und Ansprüche auf. Nutzen Sie unseren unverbindlichen Fristenrechner!
Wenn jemand von Ihnen etwas verlangt, müssen Sie damit rechnen, dass er diese Forderung auch gegen Sie geltend macht. Dies kann weitere Kosten oder Rechtsnachteile auslösen. Bei Zweifeln sollten Sie sich in jedem Fall Rechtsrat einholen! Nutzen Sie zur Einschätzung der Prozesskosten unseren unverbindlichen Prozesskostenrechner!
Schauen Sie in den Betreff und Text des Forderungsschreibens. Der Insolvenzverwalter nennt meist ausdrücklich den Paragraphen auf den er seine Forderung stützt. Macht der Insolvenzverwalter eine Forderung eines Dritten, etwa einer Treuhänderin oder einer Bank gegen Sie geltend, liegt oft ein Fall des § 172 des Handelsgesetzbuches (HGB) vor. Verlangt der Insolvenzverwalter dagegen Geld von Ihnen, weil Sie von der Zahlungsunfähigkeit eines anderen, z.B. eines Kunden, wussten, so liegt meist ein Fall des § 133 der Insolvenzordnung (InsO). Macht der Insolvenzverwalter hingegen geltend, dass Sie etwas „unentgeltlich“ oder aufgrund eines „Schneeballsystems“ erhalten hätten, liegt oft ein Fall des § 134 InsO vor.
Wörtlich genommen ist eine „Kapitalanlage“ ein Vertrag über eine Anlage von Kapital. Hierbei geht es darum, Geld bzw. Vermögenswerte anzulegen. Vorrangige Ziele sind in der Regel Werterhalt und im Idealfall Wertzuwachs, also die Vermehrung des Kapitals. Durch die Anlage verzichtet der Kapitalgeber zeitweilig auf die eigene Nutzung seines Kapitals. Er stellt es dem Kapitalnehmer zur Verfügung, der den Anleger mit einer Rendite vergütet. Fällt dieser Kapitalnehmer in Insolvenz, kann es sein, dass der Insolvenzverwalter aufgrund der Kapitalanlage Forderungen an den Kapitalgeber stellt.
Wenn Sie schon auf die Forderung gezahlt haben sollten, so könnte Ihnen ein Rückforderungsrecht den Anspruchssteler zustehen, wenn dieser keinen Rechtsgrund für seine Forderung hatte. Zahlen Sie nur dann auf eine Forderung, wenn Sie von deren Berechtigung fest überzeugt sind! Falls Sie Zweifel an der Forderung haben, sollten Sie Zahlungen mit einem ausdrücklichen schriftlichen Hinweis wie etwa „Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt der Rückforderung“ erbringen. Anderenfalls besteht für Sie die Gefahr, dass der Empfänger sich auf aufgrund Ihrer Zahlung sich auf ein wirksames Anerkenntnis berufen kann. Bei Zweifeln sollten Sie sich in jedem Fall verbindlichen Rechtsrat einholen!
Prüfen Sie, ob Ihnen eine Klage zugestellt worden ist. In diesem Fall haben Sie wahrscheinlich einen gelben-braunen Umschlag mit der Aufschrift „Förmliche Zustellung“ erhalten. Auf diesem wurde das Datum der Zustellung notiert. Dieses Datum löst für Sie wichtige Fristen aus! Das Schriftstück gilt mit der Einlegung in Ihren Briefkasten als zugestellt. Weiteres können Sie dem „Wichtigen Hinweis“ auf dem Umschlag entnehmen. Sie sollten sich in jedem Fall verbindlichen Rechtsrat einholen!
Wir bieten eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung gegen ein fixes Pauschalhonorar an. Deshalb benötigen wir für die Berechnung unseres Vertertungsangebotes die Höhe der streitigen Forderung. Da wir unsere Arbeitsabläufe digitalisieren und mit leistungsstarken Partnern fortlaufend weiterentwickeln, können wir günstiger arbeiten. Die damit verbundenen Kostenvorteile geben wir an Sie in Form eines einmaligen Pauschalhonrares weiter. Einfach und planbar.
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Im Insolvenzverfahren muss der Insolvenzverwalter dafür sorgen, dass genug Geld zusammenkommt um alle Gläubiger zu befriedigen. Dafür gibt ihm das Ge-setz Werkzeuge an die Hand. Diese ermöglichen es ihm, Gelder, die das insolven-te Unternehmen in der Vergangenheit an andere gezahlt hat, wieder zurückzuver-langen. Eines dieser Mittel wendet er scheinbar jetzt auf Sie an. Abhängig davon, mit welcher Begründung er es nutzt, können Sie sich mit der geeigneten Strategie dagegen rechtlich erfolgreich zur Wehr setzen.
Möglicherweise haben Sie in der Vergangenheit selbst eine Leistung an die insolvente Gesellschaft erbracht und gingen davon aus, dass eine danach an Sie erfolgte Zahlung eine Ihnen zustehende Leistung ist. Je nach Fallgestaltung kann das aber fraglich sein. Hier setzt die Forderung des Insolvenzverwalters an. Wenn Sie ein Forderungsschreiben eines Insolvenzverwalters erhalten haben, müssen Sie sich damit auseinandersetzen, dass er dies anderes sieht.
Ja. Ignorieren Sie ein Forderungsschreiben eines Insolvenzverwalters nicht ohne guten Grund. Rechnen Sie damit, dass der Insolvenzverwalter seine Forderung gerade dann verfolgen wird, wenn Sie nicht reagieren. Ganz regelmäßig hat der Insolvenzverwalter für den Fall, dass Sie nicht reagieren auch schon eine Klage eingeplant und vorbereitet. Neben anfallenden Zinsen für die Forderung kommen dann weitere Kosten hinzu, mit denen Sie sich zusätzlich auseinandersetzen müssen.
Ja. Es ist wichtig, dass Sie sich einen rechtlich fundierten Überblick über die tatsächlichen Hintergründe ihres Falles verschaffen. Bauen Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter eine gut begründete Position auf und verhandeln Sie mit ihm. Bei guten Argumenten wird ein Insolvenzverwalter oft ohne Klage bereit sein, seine Forderung zu senken. Lassen Sie sich nicht von Schlagworten wie „Schneeballsystem“ o.ä. beeindrucken. Insolvenzverwalter sind keine Richter und ihre Rechtsansichten sind keine vollstreckbaren Urteile. Nicht selten setzen Insolvenzverwalter bewusst darauf, dass Betroffene aus Furcht und Verunsicherung zahlen, obwohl eine Forderung alles andere als eindeutig ist.
Egal ob Sie Ausländer sind oder nur im Ausland leben: Das Deutsche Insolvenzrecht gibt Ihnen Rechte, die Sie nutzen und für sich geltend machen sollten. Sie müssen damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter seine Forderung auch im Ausland gegen Sie geltend macht. Insbesondere wenn Sie in einem EU-Mitgliedsstaat leben, müssen Sie damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter vereinfachte Verfahren nutzt, um seine Forderung durchzusetzen. Hier kann Claim}Solved helfen: Wir haben einschlägige Erfahrung mit grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren und der Vertretung von Insolvenzforderungen für Mandanten aus dem Ausland.
Claim}Solved ist ein digitales Rechtsdienstleistungsprodukt der Weyer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin. Sie sprechen also direkt mit einer Anwaltskanzlei. Wir sind keine Vermittlungsplattform oder verlangen von Ihnen die Abtretung Ihrer Rechte an Gesellschaften, deren Befugnis zur Rechtsdienstleistung möglicherweise streitig sein könnte. Über Claim}Solved bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihre Rechte durch Erteilung eines Mandates anwaltlich schützen zu lassen. Online zum Festpreis. Wann sie wollen und von wo Sie wollen. Dann, wenn Sie es brauchen.
Claim}Solved hilft Ihnen bei der außergerichtlichen Abwehr von gegen Sie gerichteten Forderungen eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Insolvenzanfechtung. Wir geben Ihnen kostenlose Hinweise und Tipps zu Grundfragen Ihres Falles an die Hand. Dabei verschaffen wir Ihnen eine erste Orientierung und geben Ihnen die Möglichkeit, sich für das von Ihnen gewünschte Vorgehen zu entscheiden. Schließlich bieten wir Ihnen über Festpreise Kostenkontrolle und Planungssicherheit in schwieriger Lage. Wir bringen Ihre Rechte in der Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter in Stellung.
Sie zahlen den angebotenen Festpreis. Hierbei können Sie zwischen verschiedenen digitalen Zahlungsmethoden wählen. Dann können Sie uns über eine sichere Verbindung Ihre Falldaten mitteilen und uns online Unterlagen zur Verfügung stellen. Sie erhalten dann von uns unverzüglich eine Vertragsbestätigung und Unterlagen zu Ihrem Mandat. Danach prüfen wir Ihre Daten und Unterlagen und leiten die weiteren Schritte für Ihre außergerichtliche Vertretung ein. Sollten wir dabei feststellen, dass uns eine anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, informieren wir Sie und beenden unsere Tätigkeit. Sie erhalten den gezahlten Festpreis von uns erstattet. Bis dahin angefallene Kosten tragen wir.
Die anwaltliche Vertretung der außergerichtlichen Forderungsabwehr erhalten Sie zum Festpreis. Der Ihnen in Rechnung gestellte Preis schließt die gesetzliche Umsatzsteuer also schon mit ein. Spesen, Auslagen oder Kostenpauschalen berechnen wir Ihnen nicht. Wir geben die durch unsere digitale Rechtsdienstleistung erwirtschafteten Kostenvorteile direkt an Sie weiter. Damit verschaffen wir Ihnen sowohl Kosten- als auch Planungssicherheit.
Nur im Falle eines mit Ihrer Zustimmung geschlossenen außergerichtlichen Vergleichs berechnen wir zusätzlich zu dem Festpreis eine auf dem Gegenstandswert Ihres Falles beruhende gesetzliche Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 16 %.
Sollte der Insolvenzverwalter Sie verklagen, kommen aus Gerichtskosten und gesetzlichen Gebühren für eine anwaltliche Vertretung weitere Kosten auf Sie zu. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert Ihres Falles.
Wir zeigen dem Insolvenzverwalter unverzüglich die anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen an und nehmen Verhandlungen auf. Ab hier erledigen wir alle weiteren außergerichtlichen Schritte für Sie.
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